Barrierefreiheit

Barrierefreie Angebote im Internet

Wer braucht eigentlich „barrierefreies Internet“? Die Antwort lautet: Jeder! Schließlich geht es darum, die Vielfalt der im Internet verfügbaren Informationen allen zugänglich zu machen.

Barrieren ergeben sich vor allem dann, wenn

  • der Nutzer schlecht bzw. gar nicht sehen kann,
  • in seiner Bewegung, also der Bedienung der Maus, eingeschränkt ist oder
  • schlecht bzw. gar nicht hört.

Dazu kommen mehrere weitere Barrieren, die beispielsweise durch kognitive Schwierigkeiten wie Konzentrationsschwäche oder eine Lern- und Leseschwäche entstehen.

Um Menschen mit eingeschränkter visueller oder akustischer Wahrnehmung nicht zu benachteiligen, wurde die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ins Leben gerufen.

§ 2 dieser Verordnung besagt:
"Die Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik […] ist dazu bestimmt, behinderten Menschen […], denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen."

Der Begriff der Barrierefreiheit umfasst weiterhin:

  • Zugänglichkeit (auch technische Barrierefreiheit genannt): korrekte Darstellung trotz unterschiedlicher Hard- und Softwarekonfiguration
  • Plattformunabhängigkeit: keine Beeinträchtigung durch verschiedene Bildschirmformate und Endgeräte

Die Vielzahl der möglichen Barrieren verlangt nach speziellen Anpassungen und Lösungen. Die Richtlinien- und Bedingungskataloge sind für uns die Grundlage in Gestaltung und Umsetzung.

Bei der Webentwicklung achten die Entwickler und Entwicklerinnen bei SimpleThings grundsätzlich auf barrierearme Umsetzung. Darüber hinaus entwickeln wir Webangebote, die die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen.