Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Internet liegt vor, wenn Webseiten von allen Menschen unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Möglichkeiten genutzt werden können. Um Menschen mit eingeschränkter visueller oder akustischer Wahrnehmung nicht zu benachteiligen, wurde die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV) ins Leben gerufen, in der Maßnahmen für barrierefreie Webangebote geregelt sind.

Barrieren ergeben sich vor allem dann, wenn der Nutz

  • schlecht bzw. gar nicht sehen kann,
  • in seiner Bewegung, also der Bedienung der Maus, eingeschränkt ist oder
  • schlecht bzw. gar nicht hört.

Dazu kommen mehrere weitere Barrieren, die beispielsweise durch kognitive Schwierigkeiten wie Konzentrationsschwäche oder eine Lern- und Leseschwäche entstehen. Weiterhin umfasst der Begriff

  • eine korrekte Darstellung trotz unterschiedlicher Hard- und Softwarekonfiguration (technische Barrierefreiheit) sowie
  • keine Beeinträchtigung durch verschiedene Bildschirmformate und Endgeräte (Plattformunabhängigkeit).

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